Gesetzesänderungen für das Jahr 2014

Das Jahr 2014 hat begonnen und bringt einige Gesetzesänderungen mit sich.

Verbandkasten 2014

Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandskasten ist nach in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.


Neue DIN 13164 (Stand: Januar 2014) Gegenüber DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des beschriebenen Inhalts den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.

Neu aufgenommen wurde:

– 1 14-teiliges Fertigpflasterset,
– 1 Verbandpäckchen K,
– 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

Gestrichen  wurde:

– 1 Verbandpäckchen M,
– 1 Verbandtuch BR,
– 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6
– die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden

 

Halterdatenaustausch

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Halterdatenaustausch bei Verkehrsverstößen ist bis November 2013 erfolgt: Ab 2014 wird bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) der einheitliche Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.

 

Schweiz

Ab 01.01.14 gilt in der Schweiz die Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeuge, mit Ausnahme derjenigen, welche vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen worden sind (Tagfahrleuchten dürfen verwendet werden). Für Fahranfänger, Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ab 01.01.14 außerdem eine strikte Promille-Grenze von 0,1.

 

Österreich

Bereits Mitte 2013 wurde in Österreich der gesetzliche Bußgeldrahmen für einfache Verkehrsverstöße bei Organmandaten (von 36 auf 90 Euro) und Anonymverfügungen (von 220 auf 365 Euro) erhöht. Die konkreten Bußgeldsätze für einzelne Verstöße müssen jedoch noch von den Bundesländern festgelegt werden, was größtenteils erst 2014 erfolgen wird. Generell ist mit teils erheblichen Verteuerungen zu rechnen.

 

Neues Punktesystem

Zum 01.05.2014 kommt das neues Punktesystem: 8 statt 18 Punkte, keine Pflichtseminare mehr, nur 1 Punkt Rabatt, keine Verlängerung der Tilgungsfrist durch neue Verstöße, nur sicherheitsgefährende Verstöße werden gespeichert, Eintragungsgrenze bei 60,- statt 40,-.

Das neue Punktsystem_ab 01.05.2014 als pdf.

 

Bußgeldkatalog ab 01.05.2014

Zum 01.05.2014 treten Änderungen des Bußgeldkatalogs in Kraft. So werden beispielsweise folgende Verstöße teurer:

Handyverstoß (60,00 EUR und 1 P.), Verstoß gegen die Winterreifenpflicht (60,00 EUR und 1 P.), einfacher Vorfahrtsverstoß (70,00 EUR und 1 P.), TÜV um mehr als 8 Monate überzogen (60,00 EUR und 1 P.), Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette (80,00 EUR), Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage (100,00 EUR) oder das Sonntagsfahrverbot (570,00 EUR).

Hinweis: Die vorstehenden Angaben sind vorbehaltlich der noch vom Verkehrsministerium zu veröffentlichenden Neufassungen des Bußgeldkatalogs.

 

Parken

Für 2014 sind die Schaffung von Sonderparkplätzen an Steckdosen und kostenlose Parkplätze für E-Autos geplant.

 

MPU-Reform

2014 soll die MPU-Reform Kraft treten – das Verfahren soll transparenter und einheitlicher werden.

 

Quelle: ADAC

 

 

Aus „Verkehrszentralregister“ wird „Fahreignungsregister“

Mit dem neuen Bußgeldkatalog 2014 erhält das Punkte-Register in Flensburg auch einen neuen Namen: Künftig möchte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) die Flensburger Datei als „Fahreignungsregister“ bezeichnen und den bisherigen Namen „Verkehrszentralregister“ ablösen.

Flensburg

NEUER BUSSGELDKATALOG 2014: REFORM DER PUNKTE IN FLENSBUR

Mit der Namensänderung ist es aber nicht getan, denn das Punktesystem für Verstöße am Steuer soll rücksichtslose Autofahrer stärker zur Vernunft bringen – und zugleich einfacher werden. Nach monatelangen Diskussionen soll die Punkte-Reform jetzt noch vor der Bundestagswahl die Kurve kriegen. Im Bundestag wurde sie am Donnerstagabend verabschiedet, nun folgt der Bundesrat. Manche Bedenken bleiben.

Wie viele Punkte gibt es künftig überhaupt noch?
Als Ramsauer Anfang vergangenen Jahres erste Umrisse vorlegte, sprach der Autofahrerclub ADAC von einer „Revolution in Flensburg“. Inzwischen wurden manche Änderungen wieder geändert, nachdem sich auch in einem Internetforum tausende Bürger mit Vorschlägen gemeldet hatten. Die aktuelle Skala von 1 bis 7 Punkten wird deswegen doch nicht so stark vereinfacht wie angedacht. Statt zwei soll es künftig drei Kategorien geben: je nach Schwere des Verstoßes also 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein soll bei 8 Punkten weg sein, was jetzt bei 18 Punkten droht. Die Ministeriumsexperten erwarten aber nur einen „marginalen Anstieg“ der Entziehungen. Bisher sind es üblicherweise etwa 5000 im Jahr bei geschätzt 54 Millionen Führerschein-Inhabern.

Was passiert mit den gespeicherten Punkten?
Eine Amnestie soll es nicht geben, die 47 Millionen existierenden Punkte werden prinzipiell umgerechnet. Weil künftig nur noch Delikte gespeichert werden, die sicherheitsrelevant sind, dürfte sich manches Autofahrerkonto aber leeren. Von den gut neun Millionen Bürgern mit Eintrag in Flensburg könnte so etwa eine Million ganz aus der Kartei verschwinden. Wegfallen soll etwa der eine Punkt fürs Fahren in die Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette. Dafür kostet es aber 80 statt bisher 40 Euro. Auch bei anderen Verstößen soll die Kombination aus Punkten und Geldbußen neu justiert werden.

Wie kann man Punkte wieder loswerden?
Nach den komplizierten Speicherregeln verhindert derzeit jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt gelöscht werden. Künftig gilt: Jeder Punkt verjährt separat. Dafür bleiben sie vor allem bei gravierenden Verstößen aber länger registriert, nämlich je nach Schwere mindestens zweieinhalb und bis zu zehn Jahre. Eigentlich wollte Ramsauer auch Schluss damit machen, dass sich über freiwillige Seminare gerade Wiederholungstäter von Punkten „freikaufen“ können. Der Koalitionspartner FDP fürchtete aber Härten für Berufsfahrer und setzte durch, dass diese Möglichkeit doch nicht komplett wegfällt. Wer maximal 4 bis 5 Punkte hat, soll so einmal binnen fünf Jahren zwei Punkte abbauen können. Die neu konzipierten Seminare kosten künftig aber 600 Euro statt 200 Euro, wie der ADAC erwartet.

Wie geht es weiter?
Mit den Nachbesserungen dürften die Chancen gestiegen sein, dass die Reform 2014 in Kraft treten kann. Letzte Etappe ist der Bundesrat, der ursprünglich ebenfalls Bedenken formuliert hatte. Voraussichtlich am 7. Juni könnte er sich erneut damit befassen. Der Anwaltverein klagt weiterhin, feinere Unterscheidungsmöglichkeiten für Verkehrsverstöße drohten auf der Strecke zu bleiben. Dagegen nennt der ADAC schon selbstbewusst den vermuteten ersten Geltungstag: 1. Februar 2014.

Quelle: www.autozeitung.de

Punktesystem, Führerschein, MTS und mehr – Das ändert sich für Autofahrer 2013

Alle Jahre wieder beginnt der Jahreswechsel mit einigen Änderungen für deutsche Autofahrer. Im Folgenden haben wir Euch eine kleine Übersicht mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt.

  • Neues Punktesytem – Reform in Flensburg
  • Führerschein mit „Haltbarkeitsdatum“
  • Parken wird teurer
  • Kfz-Steuer-Befreiung für Elektrofahrzeuge
  • weniger Förderung Diesel-Partikelfilter
  • neue Umweltzonen
  • Kfz-Versicherung (Unisex-Tarife)
  • Kraftstoffpreise in Echtzeit (MTS)

Neues Punktesystem
Wer in Flensburg ein paar Punkte sein eigen nennen kann, sollte noch in diesem Jahr ein Seminar zum Punkteabbau absolvieren. Denn ab 2014 wird es nicht mehr möglich sein solche Kurse zur Verringerung des Punktestandes zu nutzen. Die Reform des Punktesystems tritt im Februar 2014 in Kraft. Geplant sind weniger Punkte und klare Löschungsfristen. Die auffälligste Änderung: Bereits bei acht Punkten wird der Führerschein in Zukunft eingezogen. Bisher waren dazu 18 Punkte nötig. Gleichzeitig werden die Verkehrsverstöße neu bewertet. Weitere Einzelheiten zur Punktereform beschreibt beispielsweise der ADAC auf seiner Homepage.

Fahrerlaubnis
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine werden künftig in der Gültigkeit beschränkt. Von dort an ist der „Lappen“ nur noch 15 Jahre haltbar und muss nach Ablauf der Gültigkeit ohne eine ärztliche Prüfung des Inhabers in ein neues Dokument umgetauscht werden.

Parken wird teurer
Wer ab dem 1. April 2013 die jeweilige Höchstparkdauer überschreitet, wird fünf Euro mehr für das Knöllchen hinblättern müssen.

Elektrofahrzeuge fahren länger steuerfrei
Elektrofahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 18. Mai 2011 werden mit Wirkung von 2013  von bisher fünf auf zehn Jahre von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit. Das weltweit erste in Großserie gefertigte Elektrofahrzeug kommt übrigens von Mitsubishi. Mit dem iMIEV beweisen die Japaner Ihre Kompetenz für alternative Antriebe. In absehbarer Zukunft wird die Modellpalette um Mitsubishi-Hybrid-Fahrzeuge erweitert.

Weniger Geld für Partikelfilter
Wer sich für den Einbau eines Diesel-Partikelfilters entscheidet wird zwar bis Ende 2013 mit einem staatlichen Zuschuss gefördert, wird aber 90 Euro weniger dafür erhalten. Trotz Verlängerung der Förderung bis zum Jahresende sinkt die Fördersumme von 330 auf 260 Euro.

Umweltzonen
Viele Umweltzonen werden zum Jahreswechsel 2012/2013 weiter ausgebaut und verschärft. Die Städte Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach richten 2013 erstmals Umweltzonen ein. In den gekennzeichneten Zonen darf dann nur noch fahren, wer die entsprechende Feinstaubplakette am Fahrzeug pappen hat.

Kfz-Versicherung
Der Unisex-Tarif für Versicherungen kommt: Die Versicherungsunternehmen müssen Männern und Frauen ab sofort die gleichen Tarife mit denselben Leistungen anbieten. Es  entfallen damit die geschlechtsspezifischen Rabatte bei Autoversicherungen. Achtung: Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen: Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung von Unisex-Tarifen an den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Kraftstoffpreise in Echtzeit
Das Bundeskartellamt richtet 2013 eine Markttransparenzstelle (MTS) ein: Über eine Online-Plattform, eine Benzinpreis-Meldestelle, sollen sich Autofahrer künftig über die aktuellen Kraftstoffpreise informieren können. Die Informationen im Internet können Autofahrer mit dem Smartphone, Navigationsgerät oder weiteren internetfähigen Endgeräten abrufen. Die Tankstellen müssen jede Preisänderung an die MTS melden. Diese soll die Daten dann ebenfalls in Echtzeit an private Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitergeben.